Im Jugendrotkreuz (JRK) sind die Mädchen und Jungen zusammengeschlossen, die morgen das "Abenteuer Menschlichkeit" weitertragen werden.

Die JRK-Mitglieder in unserem Kreisverband unterstützen die Arbeit der anderen Gemeinschaften, erleben aber auch jugendspezifische Aktivitäten. So sind z.B. in Bad Blankenburg zwei Sanitätsdienste aktiv. Außerdem führt der Kreisverband in Arbeitsgemeinschaften "Junge Sanitäter" Kinder an verschiedenen Schulen im Einzugsgebiet an das Rote Kreuz heran.

Ein ganz besonderes Erlebnis ist das jährlich stattfindende Beach-Camp am Hohenwartestausee:



HINWEIS Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien haben oft nicht die Möglichkeit, bei Klassenfahrten, anderen Freizeitangeboten oder Vereinsaktivitäten mitzumachen. Manchmal fehlt auch das nötige Geld für die erforderliche Ausstattung mit Schulbedarfsgegenständen, für die Bezahlung der schulischen Mittagsverpflegung oder für die Finanzierung von Nachhilfeunterricht. Bisweilen können die persönliche Interessen und Begabungen der Kinder nicht angemessen gefördert werden (z. B. durch Musikunterricht, Ballettunterricht), weil das Familienbudget derartige Ausgaben einfach nicht ermöglicht.

Das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Die oben genannten und weitere Bedarfe dieser Kinder und jungen Erwachsenen in Bezug auf Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt. Daher hat der Gesetzgeber für derartige Bedarfssituationen (zusätzliche) finanzielle Leistungen vorgesehen, die in der Regel nur auf Antrag gewährt werden.


Für das JRK-Beach Camp gilt:

Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von bis zu 10 Euro monatlich bzw. maximal 120 Euro jährlich (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), wahlweise einsetzbar für

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht, Ballettunterricht),
  • vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung,
  • die Teilnahme an Freizeiten und
  • weitere tatsächliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den Teilhabeaktivitäten, insbesondere Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung einer konkret benannten Teilhabe am sozialen oder kulturellen Leben zwingend benötigt werden (z. B. eine Reitausrüstung für den Reitsport, ein Musikinstrument für den Musikverein, eine Uniform für den Spielmannszug, Fußballschuhe für die Teilnahme am Vereinssport im Fußballverein oder andere wichtige Utensilien).
 
 
 

icon adobe pdfFormular BuT-Anlage zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

icon adobe pdfFormular BuT-Antrag auf Leistungen fuer Bildung und Teilhabe

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