Gesetze, Regeln und interne Vorgaben einzuhalten hat beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V. höchsten Stellenwert. Denn nur, wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden vom DRK Kreisverband, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden.

Durch das Hinweisgebersystem soll Fehlverhalten erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden.

Das Hinweisgebersystem gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verdachtsfälle von Regel- und Rechtsverstößen zu informieren und somit zur deren Aufdeckung beizutragen. Der Ansprechpartner für Compliance ist hier eine zentrale und neutrale Anlaufstelle. Allen Hinweisgebern wird dabei Vertraulichkeit der Information und Anonymität zugesichert. Der Compliance-Beauftragte leitet die notwendigen Schritte zur Aufklärung ein, prüft und dokumentiert alle Verdachtsfälle vollständig.

Wie können Sie Hinweise geben?

Hinweise per E-Mail

Sie können den Ansprechpartner für Compliance über die folgende E-Mail-Adresse erreichen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bitte beachten Sie, dass beim Versand einer E-Mail indirekt persönliche und zurückverfolgbare Daten, wie z. B. die IP-Adresse, übertragen werden können. Diese lassen ggf. Rückschlüsse auf Ihre Identität zu.


Hinweise per Telefon

Sie können Hinweise werktags von 09:00 - 16:00 Uhr unter folgender Telefonnummer direkt an den Ansprechpartner für Compliance abgegeben: 03672/43 23 - 11


Hinweise per Post

Sie können Ihre Hinweise per Post senden an:

DRK Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e. V.
Ansprechpartner Compliance
Breitscheidstraße 118
07407 Rudolstadt

Achtung: bitte kennzeichnen Sie das Schreiben als vertraulich, unbedingt oberhalb der Anschrift!


Persönlich

Sie können Ihre Hinweise auch persönlich übergeben:

DRK Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e. V.
Matthias Schmidt
Ansprechpartner Compliance
Zimmer
Breitscheidstraße 118
07407 Rudolstadt

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über (E-Mail).


Hinweise abgeben - das sollten Sie beachten!

Damit ein Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist. Dazu beachten Sie die folgenden fünf Fragen:

Wer? - Um wen geht es? Wer ist betroffen?
Was? - Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts
Wann? - Wann war der Vorfall?
Wie? - Wie hat sich der Vorfall ereignet? Wie oft ist der Vorfall passiert?
Wo? - Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Haben Sie noch Fragen?
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung. Senden Sie uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular.

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